Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Kauf eines Hotelappartements

Vorsteuerabzug trotz fünfwöchiger Eigennutzung

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Hotelappartementkauf und Renovierung

Ein Immobilienkauf unterliegt generell nicht der Umsatzsteuer. Für Zwecke des Vorsteuerabzugs auf Renovierungskosten besteht allerdings die Möglichkeit, zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren (§ 9 Umsatzsteuergesetz/UStG). Steuerschuldner ist in diesem Fall der zur Umsatzsteuerpflicht optierende Käufer (§ 13b UStG).

Zeitlimitierte Eigennutzung

Die Finanzämter verneinen einen Anspruch auf Vorsteuerabzug gerne mit dem Argument, dass das Appartement zeitweise auch privat genutzt würde. In der Tat sehen Kaufverträge über Hotelappartements eine zeitlich limitierte Selbstnutzung vor. Im Streitfall konnte das Appartement bis zu fünf Wochen im Jahr privat genutzt werden.

Urteil des Finanzgerichts

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster (Urteil vom 28.1.2021, 5 K 1265/20 U) ist die zeitweise Privatnutzung eines Hotelappartements für den Vorsteuerabzug nicht schädlich. Im Streitfall musste für die Zeit der Eigennutzung eine Betriebskostenpauschale entrichtet werden. Im Übrigen kommt es auf die Entscheidung des Appartementkäufers an, ob er das Objekt dem Unternehmen zuordnet. Letzteres kann nach Auffassung des Gerichts auch durch Option im notariellen Kaufvertrag oder mittels einer zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, erfolgen.

Stand: 29. September 2021

Bild: NOBU - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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