Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Rechnungsangaben bei „Business Packages“

Die Finanzverwaltung lässt in Abschnitt 12.16 Abs. 10 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses diverse Vereinfachungen zu.

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Rechnungsangaben

Rechnungen der Hoteliers und Gastronomen müssen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) neben den sonstigen Pflichtangaben auch detaillierte Angaben über die „Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung“ enthalten.

Rechnungsangaben bei Pauschalangeboten

Vielfach machen Hoteliers/Gastronomen ihren Kunden (Geschäftskunden) Pauschalangebote, die neben der Übernachtung z. B. auch die Mahlzeiten, den Parkplatz oder Transfers vom/zum Flughafen/Bahnhof beinhalten. Es stellt sich hier vielfach die Frage, wie diese einzelnen Leistungen bezüglich „Menge und Art“ auf einer Gesamtrechnung aufgeschlüsselt werden müssen, damit der Gast ggf. den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Vereinfachungen

Die Finanzverwaltung lässt in Abschnitt 12.16 Abs. 10 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses diverse Vereinfachungen zu. So beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn folgende, in einem Pauschalangebot enthaltene Leistungen in der Rechnung zu einem Sammelposten zusammengefasst werden und der darauf entfallende Entgeltanteil in einem Betrag ausgewiesen wird: die Abgabe eines Frühstücks, die Nutzung von Kommunikationsnetzen, die Reinigung und das Bügeln von Kleidung, der Schuhputzservice, der Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft, der Transport von Gepäck sowie die Nutzung von Saunaeinrichtungen, Fitnessgeräten oder des Parkplatzes. Zudem wird es nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil mit 20 % des Pauschalpreises angesetzt wird.

Stand: 28. September 2020

Bild: nd3000 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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