Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Verzehr an Ort und Stelle

Finanzverwaltung zur Umsatzsteuerpflicht

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Bäckereifilialen

Unterliegt die Lieferung von Speisen durch eine Bäckereifiliale zum Verzehr an Ort und Stelle dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) oder dem Regelsteuersatz (19 %)? Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Finanzgericht (FG) Münster in dem Verfahren Az. 15 K 2553/16 U.

Ansicht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung gewährt im Einspruchsverfahren auf Antrag ein Ruhen des Verfahrens, jedoch keine Aussetzung der Vollziehung. Seitens der Steuerverwaltung wird die (unveränderte) Auffassung vertreten, dass der Regelsteuersatz zu verrechnen ist, wenn die Bäckereifiliale Sitzgelegenheiten hat, die in ihrem Eigentum stehen oder angemietet wurden bzw. in Absprache mit dem Eigentümer mitbenutzt werden können.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Letztlich entscheidet sich die Frage nach dem Umsatzsteuersatz nach den Sitzgelegenheiten. Fehlt es an vorhandenen Sitzgelegenheiten, ist nach Verwaltungsauffassung der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden (OFD Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2018, Kurzinfo USt 3/2018).

Stand: 25. September 2018

Bild: Gary - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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