Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Bettensteuern in Freiburg

Die Stadt Freiburg erhebt seit Jahren eine Übernachtungssteuer.

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Übernachtungssteuer

Die Stadt Freiburg erhebt seit Jahren eine Übernachtungssteuer. Die Steuer ist auch für privat vermittelte Zimmer und Ferienwohnungen fällig. Um die steuerpflichtigen Vermieter ausfindig zu machen, hat die Stadt Freiburg ein Onlinebuchungsportal per Bescheid verpflichtet, der Stadt Namen und Adressen aller Vermieter (mit Ausnahme von Hotels) bekanntzugeben, die Zimmer und Wohnungen in der Stadt Freiburg anbieten. Das Onlineportal hat gegen den Bescheid geklagt, ist allerdings vor dem Verwaltungsgericht Freiburg unterlegen.

Gesetzliche Auskunftspflichten

Die von der Stadt Freiburg geforderte generelle Auskunftspflicht verstößt nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Das Auskunftsersuchen lässt sich vielmehr aus der Abgabenordnung (AO) begründen, so das Verwaltungsgericht Freiburg (Urteil vom 5.4.2017, 4 K 3505/16). Der für ein Sammel-Auskunftsersuchen erforderliche hinreichende Anlass ergebe sich hier aus dem Umstand, dass die Angaben im Buchungsportal keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Identität der Vermieter ermöglichten und außerdem Vermietungen von Privatzimmern gewerberechtlich nicht in jedem Fall anmeldepflichtig und steuerlich möglicherweise nicht erfasst seien, so das Gericht.

Stand: 26. September 2017

Bild: Pabkov - Fotolia.com

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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