Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Lebensmittelversand mit Kochrezept

Gastwirte dürfen bei Versand oder Übereignung ausgewählter Lebensmittel an ihre Gäste den ermäßigten Steuersatz verlangen.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Der Fall

Eine Steuerpflichtige hat im Internet Boxen mit von ihr zusammengestellten Lebensmitteln und Kochrezepten verkauft. Die Lebensmittel waren auf die Kochrezepte abgestimmt. Die Käufer können so das entsprechende Gericht nach Rezept mit den gelieferten Zutaten zubereiten. Das Finanzamt wertete diese Dienstleistung nicht als Lieferung von Lebensmitteln. Dies hatte zur Folge, dass die Umsätze mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % bewertet wurden. Die Steuerpflichtige ging aber von der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % aus.

Finanzgerichtsurteil

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg betrachtete diese Geschäftsidee jedoch als Lieferung von Lebensmitteln und folgte damit der Auffassung der Steuerpflichtigen. Die nach dem Kochrezept entsprechende Auswahl, die Verpackung und der Versand der Lebensmittel stellen aus Sicht der Käufer (Leistungsempfänger) nur das Mittel dar, die von ihnen bestellten Lebensmittel zu erhalten. Auch die Beifügung der Rezepte ändert daran nichts. Zudem waren die Rezepte kostenlos im Internet abrufbar und die Steuerpflichtige hatte für die Beifügung der Rezepte keine gesonderte Gegenleistung verlangt (Beschluss vom 22.1.2015, 5 V 5260/14 rkr.).

Fazit

Gastwirte dürfen bei Versand oder Übereignung ausgewählter Lebensmittel an ihre Gäste den ermäßigten Steuersatz verlangen. Auch dürfen Kochanleitungen dazugegeben werden. Wichtig ist, dass die Lebensmittel nicht vorgekocht oder auf andere Weise vor- bzw. zubereitet worden sind.

Stand: 28. September 2015

Bild: Dar1930 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Stand:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.