Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Umsatzsteuersatz auf zubereiteten Kaffee und Tee

Gastronomen verrechnen bei der Lieferung von zubereitetem Kaffee oder Tee einen ermäßigten Umsatzsteuersatz.

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Gastronomen verrechnen bei der Lieferung von zubereitetem Kaffee oder Tee in Form eines Kaffee oder Tee „to go“ den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies mit der Begründung, dass die bloße Lieferung von Speisen und Getränken allgemein dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt (Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschn. 3.6 UStAE).

Zubereiteter Kaffee unterliegt Regelsteuersatz

Getränke und damit auch zubereiteter Kaffee oder Tee fallen jedoch nach Ansicht der OFD Frankfurt/Main unter die nicht begünstigten Positionen 2202 des Zolltarifs. Somit unterliegt bereits die Lieferung von Kaffee oder Tee dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Und damit gilt auch für die Veräußerung des zubereiteten Kaffees oder Tees der allgemeine Steuersatz (Verfügung v. 04.04.2014, S-7222 A-7-St 16). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist hingegen nur für die Lieferung von Kaffeebohnen und Kaffeepulver anzuwenden. Auf die Frage, ob es sich bei einem zubereiteten Kaffee oder Tee um einen solchen zum Mitnehmen (Lieferung) oder zum Verzehr an Ort und Stelle handelt (sonstige Leistung), kommt es somit nicht an.

Stand: 26. September 2014

Bild: momius - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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