Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Parkplatz für Hotelgäste

Stellt der Hotelier seinen Gästen kostenlose Parkplätze zur Verfügung,

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Kostenloser Parkplatz

Stellt der Hotelier seinen Gästen kostenlose Parkplätze zur Verfügung, handelt es sich lediglich um eine Nebenleistung in Verbindung mit der eigentlichen Hauptleistung, der Übernachtungsleistung. Der Hotelier muss also weder eine Aufteilung des Übernachtungspreises vornehmen, noch muss er unterschiedliche Umsatzsteuersätze anwenden.

Umsatzsteuersätze

Für Übernachtungsleistungen berechnet der Hotelier bekanntlich 7 % Umsatzsteuer. Eine Parkplatzvermietung gegen Entgelt würde hingegen einen Umsatzsteuersatz von 19 % auslösen. Ein findiger Betriebsprüfer wollte daher, dass der Hotelier einen Teil vom Übernachtungsentgelt für die Parkplatznutzung herausrechnet und dafür 19 % Umsatzsteuer abführt. Das Finanzgericht Niedersachsen widersprach dieser Ansicht.

FG-Urteil

Der Senat war der Meinung, dass zwischen der Nutzung der Parkplätze und der Übernachtungsleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Die Hotelübernachtung würde stets im Vordergrund stehen. Der Parkplatz hätte für die Gäste keinen Wert und würde lediglich eine Serviceleistung darstellen.

Stand: 30. September 2014

Bild: Matthias Buehner - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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