Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Musikwiedergabegerät: Keine Vergnügungssteuerpflicht

Die Stadt Germersheim hatte einem Spielhallenbetreiber eine gesonderte Vergnügungssteuer auferlegt.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Der Fall

Die Stadt Germersheim hatte einem Spielhallenbetreiber eine gesonderte Vergnügungssteuer für das in seiner Spielhalle betriebene Musikwiedergabegerät auferlegt. Der Spielhallenbetreiber hatte während der Öffnungszeiten seine Spielhalle mit Musik beschallt. Ein Entgelt für die Musikbeschallung hatte er von den Besuchern nicht verlangt.

VG-Entscheidung

Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt folgte der Ansicht der Stadt Germersheim nicht. Das VG hat entschieden, dass die Musikwiedergabe keine Vergnügungssteuer auslöst (Beschluss v. 11.04.2014, 1 L 215/14.NW).

Musikbeschallung keine Vergnügung gewerblicher Art

Das Halten eines Unterhaltungsgeräts bzw. einer Einrichtung zur Wiedergabe von Musikdarbietungen erfolgt dann nicht zum Zweck einer musikalischen Vergnügung gewerblicher Art, wenn die Musikbeschallung lediglich im Rahmen einer sonstigen Vergnügung abgespielt wird. Die sonstige gewerbliche Vergnügung war beim Spielhallenbetreiber die Nutzung der Spielgeräte. Hier war also nicht die Musikdarbietung selbst die Vergnügung gewerblicher Art, sondern das Halten der Spielgeräte.

Gastronomiebetrieb

Nichts anderes kann für einen Gastronomiebetrieb gelten, der in seinem Speiselokal eine laufende Musikbeschallung installiert hat. Denn auch hier kommen die Gäste nicht wegen der Musikdarbietung, sondern zum Speisen bzw. Übernachten.

Stand: 26. September 2014

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Stand:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.