Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Ordnungsgemäße Kassenführung: Was ist zu beachten?

Einzelaufzeichnungspflicht: Für die Kassenführung gilt der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Einzelaufzeichnungspflicht

Für die Kassenführung gilt der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht. Jede Kasseneinnahme und jede Kassenausgabe muss getrennt aufgezeichnet werden. Führt der Gastwirt seine Kasse mittels integriertem Kassenmodul (was heute die Regel ist), hat er jeden einzelnen Speisen- und Getränkeverkauf im System einzeln zu speichern. Er muss bei der Betriebsprüfung diese Ursprungsaufzeichnungen im Rahmen des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung dem Prüfer aushändigen können (§ 147 Abs. 6 der Abgabenordnung).

Kassensturzfähigkeit

Penibel genau achten Betriebsprüfer auf die Kassensturzfähigkeit, welche ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Kassenführung ist. Die Kassensturzfähigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Einnahmen und Ausgaben jeweils noch am Tage der Vereinnahmung oder Verausgabung gebucht sind. Die Betriebsprüfung verfügt seit geraumer Zeit über die Möglichkeit einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau. Eine solche kann theoretisch auch um Fünf vor Mitternacht noch erfolgen. Ist der tatsächlich gezahlte Kassenbestand um 24.00 Uhr nicht mit jenem nach dem Kassenbericht stimmig, wird der Prüfer die Kassenführung verwerfen.

Aufbewahrung der Protokolle zur Kassenprogrammierung

Nach dem als „Kassenrichtlinie“ bezeichneten BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (IV A 4 - S 0316/08/10004-07) müssen auch Programmierprotokolle für das Registrierkassensystem angefertigt und aufbewahrt werden. Wesentliche Angaben in solchen Protokollen sind: die Softwareversion, die Anzahl aller Kassen im Netzsystem, eine Auflistung aller Bediener (bzw. aller Personen, die Zugriffsrechte besitzen) als auch die eingestellten Umsatzsteuersätze. Der Gastronom hat hierbei besonders darauf zu achten, dass der Speisenverkauf zum Verzehr vor Ort und der Verkauf von Mitnahmegerichten richtig zugeordnet werden können.

Stand: 18. September 2013

Bild: M. Schuppich - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Stand:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.