Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Mindestlohn zum 1.1.2017 angehoben

Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat den Mindestlohn zum 1.1.2017 auf € 8,84 angehoben.

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Mindestlohn

Mit dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ vom 11.8.2014 wurde in Deutschland zum 1.1.2015 für alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde eingeführt. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat den Mindestlohn zum 1.1.2017 auf € 8,84 angehoben. Grund hierfür war die allgemeine Lohnentwicklung.

Gaststättengewerbe

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe gilt gemäß dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe seit dem 1.8.2016 ein Mindestlohn in der Tarifgruppe 1 von € 1.521,00 für monatlich 169 Stunden. Das entspricht einem Mindestlohn von € 9,00 pro Stunde.

Geringfügige Beschäftigung

Auch für geringfügig Beschäftigte gilt der Mindestlohn. Gastwirte und Hoteliers müssen stets darauf achten, dass dieser nicht unterschritten wird. Der Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte bezieht sich wie für die übrigen Beschäftigten auch, auf die Bruttovergütung pro Zeitstunde. Leisten geringfügig Beschäftigte in der Gastronomie regelmäßig Überstunden, darf der Mindestlohn nicht unterschritten werden. Bei geringfügig Beschäftigten ist stets darauf zu achten, dass die geleisteten Überstunden auf die Stundenlöhne heruntergerechnet werden und der Mindestlohn dabei nicht unterschritten wird.

Stand: 29. März 2017

Bild: weerapat1003 - Fotolia.com

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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