Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Umsatzsteuer auf Saunaleistung

Regelsteuersatz für Saunaleistungen

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Regelsteuersatz für Saunaleistungen

Kostenfreie Saunanutzung

Gastwirte und Hoteliers bieten ihren Gästen vielfach die kostenfreie Nutzung von hauseigenen Saunaeinrichtungen an bzw. kalkulieren die Nutzung in den Zimmerpreis ein. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) muss in solchen Fällen seit dem 1.7.2015 der Zimmerpreis sachgerecht auf die einzelnen Leistungen aufgeteilt werden (Schreiben vom 21.10.2015, III C 2 - S 7243/07/10002-03). Grund hierfür sind die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Während für Übernachtungsleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, ist für die Saunanutzung der Regelsteuersatz anzuwenden.

Schätzung

Der auf die Saunanutzung entfallende Anteil am Zimmerpreis kann im Regelfall nur im Wege einer Schätzung ermittelt werden. Die Finanzverwaltung akzeptiert gemäß BMF-Schreiben als Schätzungsmaßstab „den kalkulatorischen Kostenanteil zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags“. Zudem kann der auf die Saunanutzung entfallende Anteil zusammen mit anderen dem Regelsteuersatz unterliegenden Leistungen als Sammelposten („Business Package“ oder „Servicepauschale“) zusammengefasst werden. Neben den Saunaleistungen können unter anderem auch die Entgelte für die Abgabe des Frühstücks, das Reinigen oder Bügeln von Kleidung oder die Überlassung von Fitnessgeräten, insgesamt bis zu 20 % des Zimmerpauschalpreises, ausgewiesen werden.

Stand: 29. März 2016

Bild: CandyBox Images - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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