Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Neuerrichtung eines Hotelgebäudes

Investitionszulage für Fünf-Sterne-Hotel

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Investitionszulage für Fünf-Sterne-Hotel

Investitionszulage

Nach dem Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) werden sogenannte „Erstinvestitionsvorhaben“ gefördert, die in einem bestimmten Fördergebiet durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. § 1 des Investitionszulagengesetzes 2007). Ein Investor errichtete in einem solchen Fördergebiet ein Fünf-Sterne-Hotel. Er beantragte für Gebäude und Innenausstattung jeweils eine Investitionszulage. Strittig war, ob es sich bei der Innenausstattung des Hotels um eine förderfähige Erstinvestition handelte, für welche eine gesonderte Investitionszulage zu gewähren ist. Der Bundesfinanzhof verneinte Letzteres mit Urteil vom 17.9.2015 (Aktenzeichen III R 2/14, veröffentlicht am 17.2.2016).

Räumlicher und sachlicher Zusammenhang

Der Bundesfinanzhof bejahte im Fall der Errichtung eines Hotels einen räumlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der Herstellung des Gebäudes und der Inneneinrichtung. Dies gilt auch dann, wenn wesentliche Entscheidungen über die Inneneinrichtung nach dem Baubeginn getroffen oder abgeändert werden. Darüber hinaus setzt die Gewährung einer Investitionszulage ein begünstigtes Erstinvestitionsvorhaben voraus. Ein Erstinvestitionsvorhaben kann aus mehreren Einzelinvestitionen bestehen. Mit Beginn der ersten Einzelinvestition wird das Erstinvestitionsvorhaben begonnen. Jede Einzelinvestition begründet für sich keinen Zulagenanspruch. Daher war für die Errichtung des Hotels nur eine Förderung für das gesamte Bauvorhaben zu gewähren.

Stand: 29. März 2016

Bild: Victoria Andreas - Fotolia.com

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