Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Ladenraum als Gaststätte

Eine Immobilieneigentümerin hatte in einem Wohn- und Geschäftshaus eine Ladeneinheit erworben.

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Der Fall

Eine Immobilieneigentümerin hatte in einem Wohn- und Geschäftshaus eine Ladeneinheit erworben. Die Räume hatte sie ihrem Neffen überlassen, der darin eine Gaststätte betrieben hatte. Die Gaststätte durfte ursprünglich bis in die frühen Morgenstunden geöffnet sein. Die anderen Eigentümer waren jedoch dagegen und fassten den Beschluss, dass die derzeit vorhandenen Gaststätten und Restaurantbetriebe nur bis ein Uhr nachts geöffnet sein dürfen. Die Miteigentümer wollten damit erreichen, dass die Gaststätte nicht nach ein Uhr nachts betrieben wird. Die zuständigen Behörden genehmigten hingegen längere Öffnungszeiten.

Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Eigentümergemeinschaft recht. Die Tante des Gastwirts hatte nach Ansicht des BGH keinen Anspruch, so hingestellt zu werden, als diente ihre Teileigentumseinheit als Gaststätte. Grundsätzlich darf ein Laden nicht als Gaststätte genutzt werden. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn eine Gaststätte bei typisierender Betrachtungsweise die übrigen Eigentümer einer Wohnanlage nicht mehr stört als ein Laden. Letzteres kann aber dann nicht angenommen werden, wenn es feste Ladenöffnungszeiten gibt und ein Laden im Gegensatz zu einer Gaststätte nachts geschlossen ist (Urteil vom 10.7.2015, V ZR 169/14).

Fazit

Als Ladeneinheit ausgewiesene Räume können im Regelfall nicht als Gaststätte genutzt werden. Grund hierfür sind vor allem unterschiedliche Öffnungszeiten. Ausnahmen wären unter anderem für Tagescafés denkbar, welche zu den üblichen Ladenschlusszeiten ebenfalls schließen.

Stand: 29. März 2016

Bild: Minerva Studio - Fotolia.com

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