Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Steuerhinterziehung eines Eiscafébetreibers

Einsatz von Kassenmanipulationssoftware

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Einsatz von Kassenmanipulationssoftware

Zappern auf der Spur

Die Finanzverwaltung kommt dem Einsatz von Kassenmanipulationssoftware, den sogenannten Zappern immer öfter auf die Spur. So auch im Fall eines Eiscafébetreibers. Dieser wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung enttarnt. Im Rahmen der Durchsuchung in seinem Eiscafé stellten die Beamten einen PC sicher, auf dem sich das Kassenprogramm „AriadneNT“ befand. Verdacht schöpften die Beamten wegen eines USB-Sticks. Auf diesem befand sich das passwortgestützte Manipulationsprogramm „Asteroids.exe“. Das Landeskriminalamt enttarnte das Passwort. Beim Manipulationsprogramm handelt es sich um ein als Spiel getarntes Programmmodul zur nachträglichen Verkürzung der in dem Kassensystem „AriadneNT“ erfassten Umsätze.

Umsatzverkürzung nach Bedarf

Dieses Programm eröffnete dem Eiscafébetreiber die Möglichkeit, die Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen. Die entsprechenden Berichte wie Kassenberichte, Finanzberichte etc. mit den gekürzten Einnahmen druckte der Gastronom anschließend im Kassensystem „AriadneNT“ aus. Ergebnis war eine Steuerverkürzung von € 1,9 Mio., ein umfassendes Geständnis des Eiscafébetreibers und 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Mithaftung des Kassenherstellers

Das Finanzgericht Rheinland Pfalz nahm – erstmalig – auch den Hersteller der Kassensoftware mit in die Haftung (Beschluss vom 07.01.2015, 5 V 2068/14). Das Finanzgericht warf dem Hersteller strafbare Beihilfe vor. Zu dem Gehilfenvorsatz reicht es, wenn „der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern“. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass der Hersteller die Haupttat objektiv unterstützt hat.

Fazit

Steuerhinterziehungen mittels Kassenmanipulationen geraten immer öfter ans Tageslicht. So gut getarnt als Spielesoftware kann eine Manipulationssoftware nicht sein. Und ein Passwort lässt sich immer knacken. Dieses Urteil dürfte auch eine Warnung an die Hersteller von Kassensoftware sein, derartige Systeme nicht mehr anzubieten. Gastronomen und Hoteliers sollten erst gar nicht in Versuchung kommen.

Stand: 27. März 2015

Bild: funkyfrogstock - Fotolia.com

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