Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Gesetzliches Pfandrecht des Gastwirts

Bestellung und Verwertung des Pfandrechts

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Rechtsgrundlage

Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gaste zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes (§ 704 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB).

Gesetzliches Pfandrecht

Bei diesem Pfandrecht handelt es sich um ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht, bei dem sich der Pfandgegenstand im Besitz des Schuldners befindet. Das heißt, der Gastwirt muss es nicht gesondert vereinbaren.

Bestellung und Verwertung des Pfandrechts

Der Gastwirt muss sein gesetzliches Pfandrecht bestellen. Im Regelfall befinden sich die eingebrachten Sachen des Gastes bereits im Besitz des Pfandgläubigers. Der Gastwirt muss sich mit dem Gast (Verpfänder) nur noch über die Entstehung des Pfandrechts einigen. Eine Übergabe muss nicht mehr stattfinden. Zur Verwertung des Pfandrechts muss die Pfandreife eingetreten sein. Dies ist der Fall, wenn die Forderung fällig wird. Das ist normalerweise nach jeder nicht gezahlten Übernachtung der Fall. Die Verwertung darf frühestens ein Monat nach der Androhung erfolgen. Abweichende Regelungen gelten für Kaufleute.

Stand: 27. März 2015

Bild: Aamon - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Stand:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.