Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Sachentnahmen 2014

Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften können für selbst bezogene Speisen und Getränke in 2014 als Sachentnahme ansetzen

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

BMF Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.2013, IV A 4 –S 1547/13/10001-01 die für 2014 geltenden Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht, mit denen der Hotelier/Gastronom seine täglichen Essen- und Getränkeentnahmen pauschal als steuerpflichtige Wertabgabe (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) in seiner Buchführung ansetzen kann.

Pauschbeträge

Inhaber von Gast- und Speisewirtschaften können für selbst bezogene Speisen und Getränke in 2014 folgende Jahreswerte pro Person als Sachentnahme ansetzen (jeweils ohne Umsatzsteuer): für kalte Speisen 1.150 € (ermäßigter Steuersatz) bzw. 965 € (voller Steuersatz), insgesamt 2.115 € und für kalte und warme Speisen 1.586 € (bei ermäßigtem Steuersatz) bzw. 1.731 € (beim vollen Steuersatz), insgesamt 3.317 €.

Aufzeichnungen

Die Pauschbeträge erleichtern dem Gastwirt die Aufzeichnungen. Denn alternativ müsste dieser jede Essen- und Getränkeentnahme für private Zwecke separat aufzeichnen.

Stand: 28. März 2014

Bild: StefanieB. - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Stand:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.