Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Doppelbesteuerung zulässig

Erhebung von Vergnügungs- und Umsatzsteuer rechtmäßig

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Erhebung von Vergnügungs- und Umsatzsteuer rechtmäßig

Vergnügungssteuer

Gastronomen sehen sich oftmals nicht nur mit der Umsatzsteuer, sondern auch mit der Vergnügungssteuer konfrontiert. Beide Steuern zusammen dürfen erhoben werden. Das haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Nach Auffassung des BVerwG sind Doppelbesteuerungen in Form von Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern mit Umsatzsteuer zulässig. Die Vergnügungssteuer erfüllt nicht den Charakter einer Umsatzsteuer (Beschluss v. 19.08.2013, BN 1.13). Nach Auffassung des EuGH dürfen die Mehrwertsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glücksspiele kumulativ erhoben werden (Urt. v. 24.10.2013, Rs. C-440/12).

Stand: 27. März 2014

Bild: peshkova - Fotolia.com

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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