Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Gestaltungsmöglichkeiten zum Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Gästehäuser

BFH urteilt über das Betriebsausgabenabzugsverbot für Gästehäuser

zum Inhalt
Inhalt
Haus
© Eléonore H - stock.adobe.com

Rechtsgrundlage

Gemäß der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz/EStG können Aufwendungen für sogenannte Gästehäuser, darunter fallen Einrichtungen für die Beherbergung und Bewirtung von Geschäftskundinnen bzw. Geschäftskunden (nicht Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer), den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem Urteil (vom 24.5.2023, XI R 37/20) das Betriebsausgabenabzugsverbot ausschließlich davon abhängig gemacht, ob sich das Gästehaus am Ort des Unternehmens befindet. Eine Betriebsstätte am Ort des Gästehauses reicht bereits für einen Betriebsausgabenabzug aus. Weitere Voraussetzungen sind nach Ansicht des BFH nicht zu fordern.

Stand: 26. März 2025

Bild: Eléonore H - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.