Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Ausstellung von Restaurantgutscheinen ab 2024

Gutscheine für den Bezug von Speisen und Getränken ab 2024 stellen (wieder) Einzweckgutscheine dar

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Restaurantgutscheine 2024

Mit Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurantleistungen bzw. auf Speisen zum Verzehr vor Ort gilt seit 2024 für Speisen und Getränke wieder einheitlich der Regelsteuersatz von 19 %. Bezogen auf die Ausstellung von Restaurantgutscheinen bedeutet dies, dass ein Gutschein über den Bezug von Speisen und Getränken ab 1.1.2024 einen Einzweckgutschein darstellt. Bis 2023 galt ein solcher Gutschein hingegen noch als Mehrzweckgutschein, da die Umsatzsteuer für die Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, wegen der unterschiedlichen Steuersätze nicht feststand. Mit der Wiedereinführung des allgemeinen Regelsteuersatzes auf alle Restaurantleistungen steht die Umsatzsteuer auf die Gutscheinleistung jedoch fest.

Besteuerung

Der seit 2024 wieder geltende allgemeine Regelsteuersatz und die Umqualifizierung von Restaurantgutscheinen zu Einzweckgutscheinen führt dazu, dass der Gastronom künftig den Gutscheinwert bereits bei Ausstellung der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat. Er muss also im entsprechenden Voranmeldungszeitraum der Ausstellung den Umsatz anmelden und nicht erst (wie bisher) im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungsausführung.

Stand: 27. März 2024

Bild: www.push2hit.de - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.