Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Wegfall der Meldepflichten für deutsche Staatsangehörige

Meldezettel für deutsche Staatsangehörige sollen künftig entfallen

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Bürokratieentlastung

Mehr Entlastung von Bürokratie verspricht der Bundesjustizminister in dem am 11.1.2024 vorgelegten Referentenentwurf für ein „viertes Bürokratieentlastungsgesetz“, abrufbar unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_BEG_IV.pdf. Geplant ist ein ganzes Bündel von Einzelmaßmaßnahmen. Gastronominnen und Gastronomen dürften vor allem von folgenden Entlastungsmaßnahmen profitieren:

Wegfall der Hotelmeldepflichten

Die Meldepflichten für Übernachtungen sollen bei Übernachtungsgästinnen und -gästen künftig entfallen, die deutsche Staatsangehörige sind. Geplant sind hierzu Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG; Artikel 6) und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV; Artikel 7). Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sollen diese Maßnahmen die Wirtschaft von € 62 Mio. Erfüllungsaufwand entlasten.

Kürzere Aufbewahrungsfristen

Die bisher für Buchungsbelege geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist soll auf acht Jahre verkürzt werden. Letzteres soll analog auch für die Umsatzsteuer und auch für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellte oder empfangene Rechnungen gelten (§ 147 Abs. 3 Abgabenordnung AO-neu, § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch/HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, § 27 Abs. 40 UStG-neu).

Stand: 27. März 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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