Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Neuerungen im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

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Sonderabschreibung

Hotel- und Gastronomiebetriebe können auch in 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens degressiv abschreiben. Die zur Abmilderung der Coronafolgen für die Wirtschaft in 2020 eingeführte degressive Abschreibung wurde verlängert. Abschreiben können Hotelbetreiber und Gastwirte bis zum 2,5fachen der regulären linearen Abschreibung, maximal 25 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Anmerkung: Die degressive Abschreibung sollte vom Hotelier/Gastronomen nur genutzt werden, wenn der für 2022 zu erwartende Gewinn höher ist als für 2023 und die Folgejahre. Denn das anfänglich genutzte höhere Abschreibungspotenzial mindert zukünftige Abschreibungen.

Coronaverluste verrechnen

Auch in 2022 und 2023 können Verluste bis zu einem Höchstbetrag von € 10 Mio. (bzw. € 20 Mio. bei Zusammenveranlagung) zurückgetragen werden, und zwar auf die beiden vorangegangenen Kalenderjahre. Allgemein soll ein Rücktragszeitraum von zwei Jahren eingeführt werden.

Reinvestitionsfristen

Hoteliers und Gastronomen, die in den Jahren 2017 bis 2019 Rücklagen nach §§ 6b und/oder 7g Einkommensteuergesetz/EStG gebildet haben, welche regulär in 2022 auslaufen würden, können Reinvestitionen noch um ein weiteres Jahr verschieben. Die gebildeten Rücklagen müssen so in 2022 nicht steuererhöhend aufgelöst werden.

Umsatzsteuersatz 2022

Wie bereits im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, bleibt der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie auf Speisen und Logieleistungen das ganze Jahr 2022 bei sieben Prozent. Ausgenommen bleibt die Abgabe von Getränken.

Stand: 29. März 2022

Bild: Watchara - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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