Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Bewirtungsrechnungen richtig ausstellen

Neue formale Voraussetzungen für Bewirtungsrechnungen

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Bewirtungsrechnungen

Geschäftskunden der Hoteliers und Gastronomen haben regelmäßig ein Interesse an der Geltendmachung von Bewirtungsrechnungen als Betriebsausgaben. Seit 2022 gelten gleichzeitig verstärkte Formvoraussetzungen nach der Kassensicherungsverordnung. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem neuen Schreiben die Pflichtinhalte von Bewirtungsrechnungen neu definiert (BMF vom 30.6.2021, IV C 6 - S 2145/19/10003 :003 BStBl 2021 I S. 90).

Bewirtungsrechnung über/unter € 250,00

Unverändert ist zu unterscheiden zwischen Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag bis zu € 250,00 inkl. Umsatzsteuer und Rechnungen über diesem Gesamtbetrag. Die Pflichtangaben bei Kleinbetragsrechnungen gelten unverändert. Bei höheren Bewirtungsrechnungen muss der Hotelier/Gastronom prüfen, ob er in der Rechnungsstellung die verpflichtenden Angaben nach § 6 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eingehalten hat. Dazu gehören neben den allgemeinen Rechnungsangaben, wie der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers, auch eine Transaktionsnummer sowie die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (§ 6 Nr. 4, 6, KassenSichV). Bis 31.12.2022 akzeptiert die Finanzverwaltung allerdings noch Bewirtungsbelege, die die von der KassenSichV geforderten Angaben nicht enthalten.

Stand: 29. März 2022

Bild: .shock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.