To-Go-Bereich
Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Nach der Gesetzesnovelle sollen Restaurants, Bistros und Cafés mit Verkauf von Essen und Getränke zum Mitnehmen spätestens ab 2023 verpflichtet werden, Mehrwegverpackungen zu verwenden. Daneben ist geplant, die Pfandpflicht ab 2022 auf alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie auf Getränkedosen auszuweiten.
Stand: 29. März 2021
Erscheinungsdatum:
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