Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Digitale Meldescheine ab 2020

Bürokratieentlastungsgesetz III

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Meldescheine

Hoteliers mussten bisher für jede Übernachtung einen Meldeschein ausfüllen, der vom Gast persönlich unterschrieben werden musste.

Bürokratieentlastungsgesetz III

Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (vom 28.11.2019 BGBl I 2019 S. 1746) tritt eine Erleichterung für Hoteliers ein. Mit dem Gesetz wurde der Meldezettel durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt. §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz wurden entsprechend geändert.

Bestätigungsverfahren

Für die elektronische Übermittlung ist die Zustimmung und die Bestätigung der beherbergten Person über die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Daten am Tag der Ankunft erforderlich. Die Zustimmung und Bestätigung kann u. a. auch dadurch erfüllt werden, dass die beherbergte Person einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung auslöst, bei dem die zweckgebundene Zuordnungsnummer des eingesetzten Zahlungsmittels erhoben wird oder einen elektronischen Identitätsnachweis erbringt oder den Personalausweis vor Ort auslesen lässt (§29 Bundesmeldegesetz).Die Änderungen im Bundesmeldegesetz sind zum 1.1.2020 in Kraft getreten.

Stand: 09. April 2020

Bild: lenets_tan - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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