Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Kapitalertragsteuererstattung durch optimale Verlustverrechnung

Warum Ärzte den 15. Dezember beachten sollten

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Verlustverrechnung

Ärztinnen und Ärzte können Verluste aus Kapitalanlagen nur mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen ausgleichen, nicht mit Einkünften aus ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Weitere Beschränkungen gibt es bei Verlusten aus Aktien. Diese dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Verlustverrechnung bei mehreren Depots

Unterhält die Ärztin bzw. der Arzt mehrere Kapitalanlagedepots bei verschiedenen Banken, bildet jede Bank für sich entsprechende Verlustverrechnungstöpfe und schreibt nicht mit Gewinnen verrechenbare Verluste ins nächste Jahr fort. Die vorgetragenen Verluste können in diesem Fall erst ausgeglichen werden, wenn in dem betreffenden Depot Gewinne generiert werden. Eventuelle Gewinne aus Wertpapieranlagen bei anderen Banken müssen hingegen voll versteuert werden. Sind im Depot bei Bank A Gewinne, im Depot bei Bank B Verluste entstanden, lassen sich die Verluste bei Bank B dennoch in 2024 mit Gewinnen aus dem Depot bei Bank A ausgleichen, wenn der Arzt bei der Bank B eine Verlustbescheinigung beantragt und in der Steuererklärung für 2024 die Gewinne/Verluste in der Anlage KAP erklärt.

Frist 15. Dezember

Für die Beantragung einer solchen Verlustbescheinigung gilt eine Frist bis zum 15. Dezember. Ärztinnen und Ärzte sollten daher unbedingt vor diesem Datum die Gewinne/Verluste ihrer Wertpapierdepots feststellen und bei Bedarf fristgerecht einen Antrag stellen.

Stand: 26. November 2024

Bild: DerL - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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