Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Betretungsverbote wegen Corona sind verfassungsrechtlich erlaubt

Keine Rechtsmittel gegen coronabedingte Betretungs- und Tätigkeitsverbote

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Verfassungsmäßigkeit

Von bestimmten Einrichtungen verhängte Betretungsverbote bei fehlendem Nachweis einer einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfung oder eines Genesenenstatus hat das Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen für verfassungsgemäß erachtet (Beschluss vom 27.4.2022, 1 BvR 2649/21).

Betretungs- und Tätigkeitsverbote

Dementsprechend befand das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf ein gegen einen Mitarbeiter einer Betreuungseinrichtung für Behinderte verhängtes Betretungs- und Tätigkeitsverbot für rechtmäßig (Beschluss vom 30.8.2022, 29 L 1703/22). Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot wurde vom örtlichen Gesundheitsamt ausgesprochen.

Impfverträglichkeit

Das Verwaltungsgericht ließ dem betroffenen Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit offen, seine zu erwartende medizinische Kontraindikation im Hinblick auf die Coronaimpfung durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachzuweisen. Gegen den VG-Beschluss wurde außerdem Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben.

Stand: 28. November 2022

Bild: Justlight - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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