Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Umsatzsteuerfreiheit einer MDK-Gutachterin

Steuerfrei nach MwStSystRL

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Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige hatte für den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten erstellt. Dabei rechnete die Steuerpflichtige ihre Dienste ohne Umsatzsteuer ab. Sie erklärte die Entgelte aus ihrer Gutachtertätigkeit als steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug. Das Finanzamt unterwarf die Entgelte hingegen der Umsatzsteuer.

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Die Gutachterin erhob daraufhin Klage und bekam vor dem Finanzgericht (FG) Niedersachsen recht (Urteil vom 9.6.2016, 11 K 15/16). Das FG gab der Klage unter Bezug auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) statt. Nach Artikel 132 Buchstabe g der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen” umsatzsteuerfrei stellen, wenn sie durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder „andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen” durchgeführt werden.

Fazit

Alle für den MDK tätigen Gutachter können sich auf diese Vorschrift aus der MwStSystRL berufen und müssen auf ihre Honorare keine Umsatzsteuer berechnen. Dies gilt für alle Honorare nach dem 1.11.2012. Denn die Pflegekassen sind seit dem 30.10.2012 berechtigt, neben dem MDK auch selbstständige Gutachter mit der Feststellung der Pflegestufe zu beauftragen. Nachdem der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften der MwStSystRL nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hat, gilt diese Richtlinie als maßgebliche Rechtsgrundlage für die Umsatzsteuerfreiheit. Gegen dieses Urteil ist allerdings ein Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (Az. BFH XI R 11/17).

Stand: 28. November 2017

Bild: Ingo Bartussek - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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