Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Umsatzsteuerfreie medizinische Laborleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen der Zentren für Heilbehandlung und Diagnostik

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Laborleistungen

Ärztinnen und Ärzte beauftragen im Regelfall externe Laboreinrichtungen mit medizinischen Analysen. Streitig war bisher, ob diese Leistungen von der Umsatzsteuer befreit oder steuerpflichtig sind. Unbestritten war, dass solche Leistungen, weil sie naturgemäß außerhalb der Arztpraxisräume ausgeführt werden, nicht unter die für Ärztinnen und Ärzte geltende Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fallen.

Entscheidung des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt in einem konkreten Fall umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes für möglich erachtet (Urteil vom 24.8.2017, V R 25/16). Diese Vorschrift befreit unter anderem ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik und Befunderhebung von der Umsatzsteuer, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden, als auch (nach Satz 2 Doppelbuchst. bb) wenn sie von „Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung“ durchgeführt werden, sofern diese „an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch teilnehmen oder für die Regelungen nach § 115 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten“. Im Streitfall untersuchte eine GmbH biologisches Probematerial im Auftrag von Ärzten und Heilpraktikern. Das Labor stand unter der Leitung eines Allgemeinmediziners.

Stand: 28. November 2017

Bild: BillionPhotos.com - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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