Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Arbeitsverträge bei Weiterbildung

Arbeitszeit muss Weiterbildung ermöglichen

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Arbeitszeit muss Weiterbildung ermöglichen

Ärzte in Weiterbildung

Ärztinnen und Ärzte erwerben meist während ihrer Tätigkeit Zusatzqualifikationen. Im Streitfall machte eine Ärztin eine Weiterbildung zur Gastroenterologin. Zu diesem Zweck schloss sie mit einem Krankenhausträger einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahre ab. Im Zeitverlauf kam es zum Streit hinsichtlich der Dienstplangestaltung. Diese wurde nach Ansicht der Klägerin so durchgeführt, dass diese an der Weiterbildung gehindert war. Die Ärztin wollte das Arbeitsverhältnis verlängern. Der Krankenhausträger lehnte ab.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Die Ärztin klagte vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Die Richter vertraten die Ansicht, dass ein Krankenhausträger (Arbeitgeber) bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung eine Weiterbildungsplanung zu erstellen hat, die zeitlich und inhaltlich auf die konkrete Weiterbildung zugeschnitten ist. Da dies im Streitfall offensichtlich nicht der Fall war, war die Befristung des Arbeitsvertrages unwirksam (Urteil vom 11.9.2015, 1 Sa 5/15).

Stand: 26. November 2015

Bild: shotsstudio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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