Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Minimierung des steuerpflichtigen Gewinns 2014

Ärztinnen und Ärzte ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn regelmäßig durch Einnahmen-/Überschussrechnung.

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Einnahmen, Ausgaben

Ärztinnen und Ärzte ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn regelmäßig durch Einnahmen-/Überschussrechnung. Das heißt, dass die 2014 getätigten Ausgaben den Gewinn noch 2014 mindern. Umgekehrt erhöhen Einnahmen im letzten Dezembermonat noch den Gewinn für 2014.

Privathonorare

Hinsichtlich der steuerrelevanten Vereinnahmung von Privathonoraren ist zu beachten, dass diese schon dann als zugeflossen gelten, wenn „die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten“ erfolgt ist. Daher sind Honorare von Privatpatienten, die ein Arzt durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen lässt, dem Arzt bereits mit Eingang bei dieser Stelle zugeflossen.

Kassenabrechnungen

Hingegen gelten Arzthonorare, die die Kassenärztliche Vereinigung überweist, beim Arzt erst mit Überweisung seines Anteils als zugeflossen (vgl. H 11 der Einkommensteuer-Richtlinien). Das heißt: Überweist die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar für das IV. Quartal 2014 erst im Januar 2015, versteuert der Arzt dieses erst im nächsten Jahr. Letzteres gilt allerdings dann wiederum nicht, wenn die Einnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung regelmäßig wiederkehrende Einnahmen darstellen. Werden solche Einnahmen kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres vereinnahmt (als kurze Zeit gilt der Zeitraum bis 10.01.2015), gelten diese noch in dem Kalenderjahr als zugeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Erhält der Arzt/die Ärztin regelmäßig Honorare von der Kassenärztlichen Vereinigung und überweist diese am 2. Januar das Honorar für das letzte Quartal 2014, ist es somit noch 2014 zu versteuern.

Stand: 27. November 2014

Bild: Rynio Productions - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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