Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Dialysezentrums

Dialysezentrum steuerfrei? Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“.

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Dialysezentrum steuerfrei?

Streitig war bisher, ob ein ambulantes Dialysezentrum unter die Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen fällt (§ 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG. Die Finanzverwaltung hat in einer Verfügung diese Frage verneint (Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 02.09.13, G 1410-2011/0004).

Begründung

Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“. Eine solche würde bei Dialysepatienten nicht vorliegen, da die Dialyse lediglich die ausgefallene Nierenfunktion ersetzen würde.

Klageverfahren

Die Auffassung der Finanzverwaltung ist aktuell Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 106/12). Ärztinnen und Ärzte können daher in vergleichbaren Fällen gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen.

Stand: 29. November 2013

Bild: Olga Gabai - Fotolia.com

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