Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Honorarabgrenzung 2012

Resthonorarzahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

zum Inhalt
Inhalt

Zuflussprinzip:

Nach dem im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Zuflussprinzip gelten Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres als bezogen, in dem sie dem Betreffenden zugeflossen sind. Das bedeutet, dass im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschuss-Rechnung (diese Gewinnermittlungsart findet bei selbstständigen Ärztinnen und Ärzten Anwendung) alle innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossenen Einnahmen den Gewinn dieses Kalenderjahres erhöhen.

Ausnahme:

Für einen möglichst niedrigen Gewinn müssen demzufolge „nur“ Einnahmen ins nächste Kalenderjahr verschoben werden. Letzteres gilt jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen im Regelfall nicht, wenn sie dem Arzt/der Ärztin kurze Zeit vor oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Der Bundesfinanzhof (BFH) zählte hierzu Resthonorare der Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal eines Kalenderjahres, die im Januar des Folgejahres ausgezahlt worden sind (BFH Az. IV R 63/94).

10-Tage Frist:

Als „kurze Zeit“ i.S. obiger Vorschrift versteht die Finanzverwaltung jedoch nur einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen. Folge: Werden regelmäßig wiederkehrende Einnahmen erst nach dem 10. Januar des Folgejahres auf das Konto gebucht, können diese dennoch erst im Folgejahr versteuert werden.

Stand: 12. November 2011

Bild: Rallef - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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