Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Physiotherapeut und Scheinselbstständigkeit

Sozialversicherungspflicht

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Streitfall

Im Streitfall war ein Physiotherapeut mit eigener privater Praxis rund zwei Jahre zusätzlich in einer physiotherapeutischen Gemeinschaftspraxis als freier Mitarbeiter tätig. Die Behandlungen wurden über das Abrechnungssystem der Praxisinhaber abgerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung stellte Versicherungspflicht fest. Der Physiotherapeut als auch der Praxisinhaber entgegneten, dass keine Weisungsgebundenheit bestand und sich der Mitarbeiter seine Arbeitszeiten selbst bestimmen konnte.

Konkrete Ausgestaltung maßgeblich

Freie Arbeitszeiten allein reichen nicht aus für den Status einer Selbstständigkeit, wie das Urteil des Landessozialgerichts/LSG Baden-Württemberg zeigt (Urteil vom 16.7.2021 (Az. L 4 BA 75/20). Das LSG bestätigte die Ansicht der Deutschen Rentenversicherung. So behandelte der Physiotherapeut nur solche Patienten, deren Behandlung ihm angetragen wurden. Dabei hat er die in der Praxis vorgehaltene Ausstattung genutzt und über keine eigenen Behandlungsräume verfügt. Zudem war der freie Mitarbeiter weder werbend aufgetreten noch auf dem Praxisschild oder auf der Website der Gemeinschaftspraxis namentlich erwähnt.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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