Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Grenzüberschreitende Lieferung von Arzneimitteln

BFH-Urteil zur Umsatzsteuerbemessung

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Patientenrabatte

Apotheken aus dem EU-Ausland versuchen mehr und mehr, durch Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente bei inländischen Kunden zu punkten. Im konkreten Fall gewährte eine niederländische Apotheke anlässlich einer Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente eine Aufwandsentschädigung. Diese konnte der Besteller sodann im Rahmen einer zweiten Bestellung vom regulären Warenpreis abziehen. Die Apotheke war der Meinung, sie könne die Steuerbemessungsgrundlage für die innergemeinschaftliche Lieferung um diese Aufwandsentschädigung mindern. Doch diese Forderung scheiterte bereits daran, dass die Apotheke eine Steuerminderung für Lieferungen forderte, die weder im Inland noch im Abgangsstaat Niederlande steuerpflichtig sind.

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof/BFH setzte mit Urteil vom 18.11.2021, (V R 4/21,V R 41/17) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs/EuGH vom 11.3.2021 (Az. C-802/19) auf den konkreten Fall um. Danach kann der niederländische Unternehmer für die rabattierten innergemeinschaftlichen Lieferungen keine Steuerminderung geltend machen. Bemessungsgrundlage für die zweite Lieferung bildet vielmehr die Summe aus dem Rechnungsbetrag zuzüglich der Aufwandsentschädigung.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Karanov images - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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