Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Rückzahlungspflicht des Krankenhauses bei falscher Rechnung

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab.

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Krankenhausrechnungen

Ein Krankenhaus rechnete für einen gefäßchirurgischen Eingriff in stationärer Behandlung eine Vergütung in Höhe von rund € 9.300,00 ab. Geltend gemacht wurden unter anderem auch Aufwendungen für eine akute respiratorische Insuffizienz (Luftnot) und eine Herzinsuffizienz als sogenannte Nebendiagnosen. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen verlangte diese die Rückzahlung eines Teils der Vergütung.

Urteil des SG Detmold

Die Krankenkasse klagte schließlich vor dem Sozialgericht (SG) Detmold. Die Richter urteilten, dass ein Krankenhaus, das zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen ist, nachweisen muss, dass die für die Vergütung relevanten Maßnahmen im Rahmen der stationären Behandlung tatsächlich stattgefunden haben. Bleibt das Krankenhaus den Nachweis schuldig, muss es anteilig die von der Krankenkasse bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten (Urteil vom 4.11.2016, S 24 KR 48/15). Im Streitfall konnte die aufgetretene Luftnot nicht eindeutig mit einer kardialen Ursache verbunden werden.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Jürgen Fälchle - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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