Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Unterbringung im Pflegeheim

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen

Außergewöhnliche Belastungen

Kosten für einen Pflegeplatz sind im Regelfall als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzbar. In vielen Fällen scheitert oder vermindert sich der Steuerabzug allerdings wegen der zumutbaren Eigenbelastung. Danach sind außergewöhnliche Belastungen bis in Höhe von 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen zumutbar.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Aufwendungen, die unter die zumutbare Belastung fallen, lassen sich außerdem als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abziehen. Abzugsfähig sind bis zu 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 € im Kalenderjahr. Dies gilt aber nicht, wenn die Zahlungen nicht unmittelbar an das Pflegeheim, sondern – wie im Streitfall – an die Stadtkämmerei gezahlt werden (FG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.12.2014, 6 K 2688/14).

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Gajus - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.