Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Umsatzsteuerfreie Leistungen von Podologen

Die Umsatzsteuerpflicht fußpflegerischer Leistungen hängt im Einzelfall von einer ärztlichen Verordnung ab

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Fußpflegeleistungen

Zwei zugelassene Podologinnen führten diverse Fachbehandlungen durch, teilweise auf ärztliche Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers und teilweise ohne Verordnung. Alle Leistungen behandelten die Fußpflegerinnen zunächst als umsatzsteuerfrei. Auf Anforderung des Finanzamtes meldeten sie die nicht ärztlich verordneten Behandlungsleistungen an, legten aber dagegen Einsprüche ein, welche die Finanzverwaltung als unbegründet zurückgewiesen hatte. Die Klage vor dem Finanzgericht sowie das Revisionsverfahren blieb allerdings ohne Erfolg.

Medizinisch indizierte Leistungen

Der Bundesfinanzhof hat in dem Revisionsverfahren (v. 01.10.2014, XI R 13/14) unterschieden zwischen medizinisch indizierten fußpflegerischen Leistungen nach dem Podologengesetz (PodG) und den sogenannten „selbstindizierten“ Behandlungen. Während Erstere nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sind die selbstindizierten Behandlungen als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.

Nachweis

Die Umsatzsteuerpflicht fußpflegerischer Leistungen hängt im Einzelfall von einer ärztlichen Verordnung ab. Der Nachweis einer medizinischen Verordnung ist für jede Leistung zu erbringen. Der Bundesfinanzhof lässt neben ärztlichen Verordnungen in Form von Kassen- oder Privatrezepten auch andere Unterlagen mit vergleichbarer Aussagekraft zu (BFH Urt. v. 01.10.2014, XI R 13/14).

Stand: 27. Mai 2015

Bild: mangostock - Fotolia.com

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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