Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Kosten für Diätverpflegung keine außergewöhnliche Belastung

Bei ärztlicher Verordnung und Medikamentencharakter kein Steuerabzug

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Bei ärztlicher Verordnung und Medikamentencharakter kein Steuerabzug

Außergewöhnliche Belastung

Als außergewöhnliche Belastung können besondere, größere und zwangsläufig entstehende Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden, die bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gewöhnlich nicht anfallen. Die Aufwendungen sind um die zumutbare Belastung zu kürzen.

Diätverpflegung

Im Streitfall litt eine Patientin an einer chronischen Stoffwechselstörung. Sie benötigte Vitamine und andere Mikronährstoffe. Die Kosten machte diese in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnte ab. Im erfolglosen Einspruchsverfahren legte die Steuerpflichtige eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach sie unter einer chronischen Stoffwechselstörung leide. Sie müsse daher laufend Mikronährstoffe einnehmen. Der Arzt führte in der Bescheinigung die verordneten Präparate im Einzelnen auf.

Keine zwangsläufigen Aufwendungen

Die Bemühungen des Arztes hatten keinen Erfolg. Auch das Finanzgericht Düsseldorf ließ den Steuerabzug nicht zu. Aufwendungen für Diätverpflegung seien keine zwangsläufigen Aufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die Präparate anstelle von Medikamenten genommen werden, ärztlich verordnet sind und Medikamentencharakter aufweisen (Urt. v. 15.07.2013, 9 K 3744/12 E rkr.).

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Glamy - Fotolia.com

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