Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern

Welche steuerfreien Umsätze sind eng mit dem Krankenhausbetrieb verbunden?

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Verbundene Leistungen

Für die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Nebenleistungen im Krankenhausbetrieb kommt es entscheidend darauf an, ob die Nebenleistung als mit der Krankenhausleistung eng verbundene Leistung zu qualifizieren ist. Ist dies der Fall, ist die Leistung umsatzsteuerfrei, andernfalls umsatzsteuerpflichtig.

Steuerpflichtige Umsätze

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundenen Umsätze Stellung genommen und eine beispielhafte Aufzählung umsatzsteuerpflichtiger Nebenleistungen gegeben (Rdvfg v. 6.2.2012, S 7170 A -92 –St 112). Danach unterliegen der Umsatzsteuer u.a. Lieferungen von Waren (Getränke, Zeitschriften, Süßigkeiten) oder die Überlassung von Büchern, Rundfunk und Fernsehgeräten sowie Telefon an Patienten, Heimpersonen, Besucher oder auch der Betrieb einer Kindertagesstätte sowie sämtliche Leistungen an das Personal.

Personalgestellung

Differenziert zu betrachten ist die Personalgestellung. Während die Gestellung von Personal einer Krankenhausapotheke an jene eines anderen Krankenhausträgers umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Personalgestellung an niedergelassene Ärzte umsatzsteuerfrei, wenn sie für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten unerlässlich ist und nicht dazu bestimmt ist, dem Krankenhaus zusätzliche Tätigkeiten zu verschaffen, welche auch von externen gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden.

Stand: 12.05.2012

Bild: VILevi - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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