Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Musik in der Arztpraxis

Arzt muss keine GEMA-Vergütung für Praxismusik zahlen

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Radiowiedergabe

Ein Zahnarzt hatte wie in Arztpraxen üblich, in seiner Praxis Radiomusik als Hintergrundmusik abgespielt. Ihm wurde entgegengehalten, er müsse hierfür neben den Radiogebühren auch noch Gebühren für die Urheberrechte (GEMA-Gebühren) zahlen. Der Zahnarzt zog bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und bekam in letzter Instanz Recht. Mit Urteil vom 15. März 2012 (C 135/10) wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Vergütungsanspruch des Urhebers zurück.

Begründung

Ein Zahnarzt, der Tonträger in Gegenwart seiner Patienten als Hintergrundmusik wiedergibt, betreibt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt bei der Wiedergabe von Tonträgern absichtlich tätig wird. Denn seine Patienten stellen üblicherweise eine stabile Zusammensetzung von Personen dar und nicht „Personen allgemein“. Im Übrigen sei die Zahl der Personen unerheblich, für die der Zahnarzt die Hintergrundmusik abspielt. Außerdem seien die Patienten in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger. Dies gilt insbesondere, wenn diese über Rundfunk verbreitet werden.

Kein Erwerbszweck

Hinter dem Abspielen von Hintergrundmusik in einer Arztpraxis steht kein Erwerbszweck, so die Richter. Denn die Patienten würden sich zu Behandlungszwecken in die Zahnarztpraxis begeben, nicht um Radio zu hören.

Stand: 12.05.2012

Bild: fhmedien_de - Fotolia.de

Erscheinungsdatum:

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