Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Pflegedienste: Umsatzbesteuerung

Im Umsatzsteuerrecht herrscht Kuriosität hoch drei!

zum Inhalt
Inhalt

Umsatzsteuer:

Pflegeleistungen sind einmal umsatzsteuerpflichtig, einmal umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerpflichtig, wenn der Patient selbst zahlt. Umsatzsteuerfrei, wenn die gesetzliche Pflegekasse die Kosten übernimmt. Das heißt, dass die gleiche Leistung einmal umsatzsteuerpflichtig ist und einmal nicht. Dies ging selbst dem Bundesfinanzhof (BFH) zu weit. Mit Beschluss vom 2.3.2011 (Az XI R 47/07) legte das oberste deutsche Finanzgericht dem Europäischen Gerichtshof den Fall einer selbständigen Krankenschwester vor, die einen ambulanten Pflegedienst betreibt. Der BFH fragte, ob es dem geltenden Recht entspricht, wenn der deutsche Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Leistungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen davon abhängig macht, dass bei diesen Einrichtungen die Pflegekosten in einer bestimmten Anzahl von Fällen von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen werden. Im Vorlagefall hat die Krankenschwester alle ihre Umsätze als steuerfrei behandelt, obwohl 68 % Privatzahler waren. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort.

Gestaltungsempfehlung:

Bis zur Entscheidung des EuGH sollte man darauf achten, dass der Anteil an Selbstzahlern unter Patienten entsprechend gering ist bzw. nicht mehr als ein Drittel ausmacht.

Stand: 12. Mai 2011

Bild: Karen Roach - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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