Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken im Koalitionsvertrag

Pläne der neuen Bundesregierung zur Unterstützung der Apotheken

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Kartenumriss von Deutschland
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Koalitionsvertrag

Der knapp 150-seitige Koalitionsvertrag der regierenden Parteien CSU, CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode enthält auf Seite 107 konkrete Hinweise, in welcher Weise die Bundesregierung Apothekerinnen und Apotheker künftig unterstützen will. Es geht hier in erster Linie um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die Vor-Ort-Apotheken häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung sind.

Fremdbesitzverbot

Die Koalition hat sich hierbei für einen Erhalt des Fremdbesitzverbotes ausgesprochen und will insbesondere Apotheken im ländlichen Raum stärken. Die Bundesregierung verspricht dabei: „Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten.“ In diesem Zusammenhang denkt die Bundesregierung vor allem an die Nullretaxationen aus formalen Gründen. Diese sollen abgeschafft werden.

Apothekenpackungsfixum

Vorgesehen ist auch die Erhöhung des Apothekenpackungsfixums einmalig auf
€ 9,50. Für ländliche Apotheken kann es in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad in einem Korridor bis zu € 11,00 betragen. Geplant ist auch eine Vereinheitlichung der Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken. Vereinheitlichungen soll es insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten geben. Schließlich soll auch das Skonti-Verbot aufgehoben werden.

Stand: 26. August 2025

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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