Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Heileurythmist als freiberufliche Tätigkeit

BFH verneint Gewerbsteuerpflicht

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Integrierter Versorgungsvertrag

Der Berufsverband der Heileurythmisten und eine gesetzliche Krankenkasse haben nach Angaben des Bundesfinanzhofs/BFH einen integrierten Versorgungsvertrag nach §§ 140a ff. Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V, sog. IV-Verträge) abgeschlossen. Dies sah der BFH als ausreichendes Indiz dafür an, dass ein Heileurythmist eine dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnliche Ausbildung und Tätigkeit ausübt. Damit stufte der BFH diese Berufsgruppe im Urteil vom 20.11.2018, VIII R 26/15 (veröffentlicht am 10.4.2019) als freiberuflich Tätige ein. Damit erzielt ein Heileurythmist Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG und ist kein Gewerbetreibender.

Keine Gewerbesteuererklärung erforderlich

Im Streitfall gab eine Heileurythmistin keine Gewerbesteuererklärung ab. Der BFH gab der Klägerin recht und hob das vorinstanzliche Urteil auf.

Stand: 27. August 2019

Bild: Minerva Studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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