Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Arbeitsrecht aktuell

Nachtzuschläge, private Handynummer

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Pfändungsschutz für Nachtzuschläge

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach einem Urteil (vom 23.8.2017, Az. 10 AZR 859/16) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht pfändbar. Sonntage und gesetzliche Feiertage stehen kraft Verfassung unter besonderem Schutz, wie das BAG festgestellt hatte. Nachtarbeit ist zudem nach dem Arbeitszeitgesetz ausgleichspflichtig. Zuschläge für Samstagsarbeit unterliegen hingegen keinem Pfändungsschutz.

Herausgabe der privaten Handynummer

Eine weitere für Ärztinnen und Ärzte interessante Entscheidung dürfte jene des Thüringer Landesarbeitsgerichts (LAG) sein. In dem Streitfall verlangte ein Arbeitgeber von den Arbeitnehmern die Bekanntgabe ihrer privaten Mobilfunknummer. Die Mitarbeiter sollten auch außerhalb des Bereitschaftsdienstes im Notfall erreichbar sein. Das LAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, seine private Mobilfunknummer zur Absicherung eines Notfalldienstes an den Arbeitgeber herauszugeben (Urteil vom 16.5.2018, 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

Stand: 28. August 2018

Bild: ty - fotolia.com

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