Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Selbst getragene Krankenkosten eines Privatpatienten

Die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen.

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Beitragsrückerstattungen

Nehmen privat Versicherte über einen längeren Zeitraum, im Regelfall über ein Kalenderjahr, keine Leistungen in Anspruch, gewährt ihnen die Versicherung im Regelfall eine Beitragsrückerstattung. Übersteigt die Höhe der zu erwartenden (und an das Finanzamt gemeldeten) Beitragsrückerstattung nur geringfügig die verauslagten Arzt- und Arzneimittelaufwendungen, ist es nicht immer vorteilhaft, die Kosten selbst zu tragen. Denn selbst getragene Krankheitskosten können vom Versicherten einerseits nicht als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Andererseits reduziert sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs um die rückerstatteten Krankenkassenbeiträge.

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger machte seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe geltend. Als das Finanzamt von der Beitragsrückerstattung erfuhr, kürzte es den Sonderausgabenabzug. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg gab dem Finanzamt Recht. Der Einwand des Steuerpflichtigen, er hätte zur Erlangung der Beitragsrückerstattung die Krankheitskosten selbst getragen, blieb ohne Erfolg (Urteil vom 19.4.2017, 11 K 11327/16).

Fazit

Sind die zu erwartenden Beitragsrückerstattungen aus der privaten Krankenversicherung nicht wesentlich höher als die vom Versicherten im Gegenzug selbst zu tragenden Aufwendungen, lohnt eine Selbstzahlung im Regelfall nicht. Denn die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen. Gegen dieses Urteil ist die Revision zugelassen.

Stand: 30. August 2017

Bild: blende11.photo - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.