Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Meldungen zur Krebsregistrierung

Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 - S 7170/15/10004):

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Umsatzsteuerliche Behandlung

Strittig war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister nach den Vorschriften des § 65c Abs. 6 SGB V. Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a) hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 - S 7170/15/10004):

Meldungen zur Dokumentation

Dienen die Meldungen des Arztes zur reinen Dokumentation von Patientendaten und haben diese keine Auswirkungen auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten, unterliegt die Meldevergütung der Umsatzsteuerpflicht.

Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung

Dienen die Meldungen hingegen der klinischen Krebsregistrierung und erfolgt nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt und werden hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen, ist die Meldevergütung umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch für Meldungen zum Abschluss der Behandlung.

Stand: 30. August 2017

Bild: anyaberkut - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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