Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Gewerbesteuerfreiheit einer Privatklinik

60 %-Grenze für Wahlleistungen für die Gewerbesteuerpflicht entscheidend

zum Inhalt
Inhalt

Gewerbesteuer:

Krankenhäuser unterliegen grundsätzlich keiner Gewerbesteuerpflicht. Dies gilt uneingeschränkt für öffentlich-rechtliche Kliniken. Handelt es sich um eine Privatklinik, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. müssen mindestens 40 % der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Danach darf der Anteil der Wahlleistungen nicht mehr als 60 Prozent betragen (§ 3 Nr. 20b des Gewerbesteuergesetzes).

Vereinbarung mit Grundgesetz:

Wird die Grenze für Wahlleistungen überschritten und tritt für den gesamten Gewerbeertrag Steuerpflicht ein, sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Der Gesetzgeber sei nach Auffassung der Richter nicht gehalten, „sämtliche Krankenhäuser unabhängig von der Höhe der jeweils berechneten Pflegesätze von der Gewerbesteuer zu befreien“ (Urt.v. 12.4.2011 3 K 526/08).

Stand: 12. August 2011

Bild: mario beauregard - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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