Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Rechtsgrundlage

zum Inhalt
Inhalt
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Bereits in 2019 wurden mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (vom 6.5.2019, BGBl 2019 I S. 646) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die jeweils zuständige Krankenkasse geschaffen („e-AU-Verfahren“). Die Einführung war ursprünglich bereits zum 1.1.2021 geplant, wurde dann aber auf 2022 verschoben.

Pilotphase 2022

Das erste Halbjahr 2022 steht Ärztinnen und Ärzten aktuell als Pilotphase zur Verfügung. Das heißt, dass bis zum 30.6.2022 die Versicherten zunächst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform erhalten, die an den jeweiligen Arbeitgeber zu übermitteln ist. Unabhängig davon können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeiter bereits vor dem 1.7.2022 bei der Krankenkasse elektronisch anfragen. Ab dem 1.7.2022 erhält der Arbeitgeber keine Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr und muss die Daten abrufen.

Notwendiges EDV-System

Die Anfrage der Arbeitnehmerdaten bei der Krankenkasse setzt ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem voraus. Das e-AU-Verfahren kann auch über systemgeprüfte Ausfüllhilfen der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Elnaur - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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