Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

Seitenbereiche

Vereinbaren Sie hier einen Termin in Leonberg oder Leinfelden-Echterdingen!

Praxisveräußerung durch den Erben

Erbe haftet für Steuern auf Veräußerungsgewinn

zum Inhalt
Inhalt
Illustration
Illustration

Der Fall

Der Sohn eines Arztes erbte eine Pathologie, welche er mangels eigener Approbation nicht fortführen konnte, auch nicht durch die Einstellung entsprechender Ärzte. Der Erbe veräußerte daher die Praxis und erzielte einen hohen einkommensteuerpflichtigen Gewinn. Das Finanzamt führte hinsichtlich der Steuerschulden des Arztes die Zwangsvollstreckung durch. Über den Nachlass wurde ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet. Eine Klage des Erben hatte keinen Erfolg.

Eigenschulden des Erben

Bei den durch die Veräußerung entstandenen Steuerschulden handelt es sich um Eigenschulden des Erben und nicht um Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers (FG Münster Urt. v. 24.9.2019 12 K 2262/16). Die Praxisveräußerung war vom Erben veranlasst. Daher waren auch die hohen Steuerschulden durch den Erben verursacht. Und für Eigenschulden haftet der Erbe mit seinem gesamten Vermögen.

Fazit

Vor Veräußerung einer mangels Qualifikation nicht fortführbaren Arztpraxis sollten die damit verbundenen Einkommensteuern genau geprüft und ggf. andere Handlungsoptionen in Erwägung gezogen werden. Gegen das Urteil wurde das Revisionsverfahren zugelassen.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: gzorgz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

Starten Sie jetzt den nächsten Schritt: wir beraten Sie persönlich, zuverlässig und vorausschauend. Jetzt unverbindlich kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.