Neues Erscheinungsbild – gelebte Werte

Unser neues Corporate Design ist mehr als eine visuelle Veränderung.
Es ist Ausdruck dessen, wofür Hotz & Partner steht – heute und in Zukunft.

Das modernisierte Logo verbindet Tradition und Weiterentwicklung.
Die klare Formensprache und das aufsteigende Dreieck symbolisieren unseren Anspruch, Mandanten kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft zu begleiten.

Das Dreieck steht dabei für unseren Dreiklang aus Kompetenz, Teamwork und Leidenschaft – sowie für unsere drei Beratungsbereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung.

Unser neues Erscheinungsbild schafft Klarheit, Wiedererkennbarkeit und Vertrauen – Werte, die unser tägliches Handeln prägen.

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Sozialversicherungsschutz für Pflegepersonen

Zum 1.1.2017 wurde die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung verbessert.

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Arbeitslosenversicherungsschutz

Zum 1.1.2017 wurde die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung verbessert. So werden Personen in der Zeit, in der sie als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in einem zeitlichen Umfang von mindestens zehn Stunden wöchentlich und verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegen, von der Versicherungspflicht erfasst. Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war. Gleiches gilt, wenn die Pflegeperson vor der Pflegetätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen alleine die Pflegekassen.

Berufliche Eingliederung

Mit der Neuregelung der Versicherungspflicht für Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung zielt der Gesetzgeber in erster Linie darauf ab, dass Pflegepersonen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung einer schnellen beruflichen Wiedereingliederung erhalten.

Übergangsregelung

Zum 1.1.2017 sind die bisher geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht von Pflegezeiten nach dem Pflegezeitgesetz sowie zu einer freiwilligen Weiterversicherung bei Pflegetätigkeit weggefallen. Mit einer Übergangsregelung soll gewährleistet werden, dass vor dem 1.1.2017 versicherte Pflegepersonen bei unverändertem Sachverhalt in die neue bestehende Versicherungspflicht überführt werden.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: gzorgz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte in Leinfelden-Echterdingen und Leonberg – und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite. Neben der klassischen Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen wir Sie in allen Bereichen, die Ihr Unternehmen voranbringen: Laufende Steuerberatung, Jahresabschluss & Steuererklärungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und vielem mehr.

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